Informationen
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Die Glauchauer Wirtschaftsförderung informiert

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die IHK informiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft weitere Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) bekanntgegeben hat.

 

Sie finden diese unter folgendem Link:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

 

Ein genaues Datum, ab wann die Hilfen beantragt werden können, ist dabei jedoch noch nicht benannt.

Hierzu wird ausgeführt: „Derzeit erfolgt die nötige Programmierung des Antragsformulars durch den IT-Dienstleister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.“

 

Zudem soll es künftig einen erleichterten Zugang zu den Grundsicherungsleistungen für Solo-Selbstständige geben. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und bestehende Hindernisse der Inanspruchnahme beseitigt. Es ist vorgesehen, dass für jedes Jahr der Selbstständigkeit künftig 8.000 €, die zur Altersvorsorge vorgesehen sind, nicht als Vermögen angesehen werden. So kann ein Solo-Selbstständiger nach 30 Jahren Selbstständigkeit einen Freibetrag von 240.000 € geltend machen. Außerdem soll künftig das Betriebsvermögen anrechnungsfrei bleiben, wenn es zur Fortsetzung der Selbstständigkeit dient. Es muss, anders als bisher, nicht mehr unentbehrlich sein. Weiterhin müssen sich Solo-Selbstständige – anders als die anderen Bezieher von SGB II- Grundsicherungsleistungen – nicht mehr der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen. Der Vermittlungsvorrang gilt also für das Jobcenter nicht mehr. Allerdings kann die Vermittlung in Arbeit von den betroffenen Personen selbst gewünscht werden. Weitere Details hierzu werden unter www.chemnitz.ihk24.de veröffentlicht.

 

Für Fragen steht Ihnen gern die Glauchauer Wirtschaftsförderung

 

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