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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt warnt Tierfreunde

Das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt warnt Tierfreunde vor den Gefahren, die beim grenzüberschreitenden Handel mit Tieren auftreten können und rät unbedingt zur vorherigen Information. Insbesondere stehen Hunde und Katzen aus Osteuropa im Blickpunkt der Experten. Denn bei ihren Kontrollen stellen sie gerade aus diesem Herkunftsgebiet regelmäßig fehlerhafte und unplausibel ausgestellte Begleitdokumente fest.
So ergaben sich allein aus den Überprüfungen der letzten fünf Monate, von Anfang Juni bis Ende Oktober, alarmierende Zahlen. Bei Hunden, mit denen deutlich häufiger gehandelt wird, waren in 65 Prozent der Fälle die Dokumente zu beanstanden. Konkret betraf dies 13 von 20 Hunden. Bei Katzen ergaben sich sogar 75 Prozent der Fälle mit Beanstandungen. Drei von vier Katzen hatten mangelhafte Dokumente.

Was die Halter häufig nicht wissen: Die lückenhaften, falschen und widersprüchlichen Angaben in den Papieren führen zu einem unbekannten Tierseuchenstatus des Tieres. So musste das Veterinäramt Dresden im erwähnten Zeitraum je nach Art und Ausmaß der Beanstandungen weitere Anordnungen treffen, meist Nachimpfungen und in drei Fällen sogar eine dreimonatige Quarantäne im Tierheim. Die Kosten sind vom Eigentümer bzw. Halter zu tragen. Außerdem können bei Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Vorgaben Bußgelder in Höhe von bis zu 30 000 Euro verhängt werden.

In zunehmender Anzahl werden Hunde und Katzen aus den süd- oder osteuropäischen Staaten durch Tierschutzorganisationen und einzelne Tierschützer nach Deutschland gebracht. Geworben wird damit, dass der zukünftige Halter in Deutschland ein solches Tier rettet – vor dem Schicksal als Straßenhund oder aus sogenannten „Tötungsstationen“. Auf den Webseiten der verschiedenen Organisationen kann man sich den Hund oder die Katze anhand von zumeist attraktiven Fotos und Beschreibungen aussuchen. Auffällig ist hierbei, dass es sich häufig um junge Katzen und junge Hunde mittlerer Größe handelt. Bisweilen werden auch Rassehunde oder -katzen angeboten. Die Tiere entsprechen so oft genau den Vorstellungen der Käufer. Der Preis macht diese Angebote zusätzlich attraktiv, da er weit unter den Forderungen von Hunde- oder Katzenzüchtern aus Deutschland liegt.

Sobald die Entscheidung für eines dieser Tiere gefallen ist, bezahlt der neue Besitzer eine sogenannte Schutzgebühr, derzeit ungefähr 250 bis 350 Euro. Die Übernahmeverträge sind zumeist so konzipiert, dass das Tier Eigentum der Tierschutzorganisation bleibt, der neue Tierhalter jedoch sämtliche anfallenden Kosten übernimmt. Der tatsächliche Einsatz der Schutzgebühr für den Tierschutz im Herkunftsland ist häufig nicht nachvollziehbar.
Das Tier wird auf die Reise geschickt und an den neuen Besitzer übergeben, häufig an Autobahn-Raststätten, Parkplätzen oder direkt an der Wohnungstür. Dann erwarten den neuen Tierhalter mitunter schon die ersten unangenehmen Überraschungen: Der Hund oder die Katze sieht anders aus als auf den Fotos oder das Tier verhält sich sehr viel ängstlicher oder gar aggressiver als es beschrieben wurde.

Der Gang zum Tierarzt kann weitere Probleme offenbaren. Wichtige Impfungen fehlen oder das Tier leidet an Infektionskrankheiten wie der Ehrlichiose oder einem Herzwurmbefall. Auch für Menschen gefährliche Erkrankungen wie die Leishmaniose stellen ein Risiko dar. Die Diagnose und Behandlung dieser Erkrankungen ist langwierig und kostenintensiv und nicht jedes Tier überlebt.

Weiterhin ist vielen der neuen Tierhalter nicht bekannt, dass es strenge tierschutz- und tierseuchenrechtliche Regelungen gibt, welche es beim Verbringen von Tieren innerhalb der EU zu beachten gilt. Oberstes Gebot der europäischen und nationalen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen ist die Vermeidung einer Verschleppung von Tierseuchen, insbesondere der für Mensch und Tier stets tödlich verlaufenden Tollwut. In zahlreichen süd- und osteuropäischen Ländern ist die Tierseuchensituation anders als in Deutschland. Besonders die Tollwut ist in vielen dieser Staaten noch nicht getilgt. Gerade bei Straßenhunden ist die Gefahr einer Tollwutinfektion nach wie vor hoch.

Außerdem müssen nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes Tierschutzorganisationen und Vereine eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Vermittlungstätigkeit besitzen. Diese muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden und ist an den Nachweis bestimmter Voraussetzungen, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit und geeignete Räume gebunden. Bevor man sich für die Aufnahme eines Hundes oder einer Katze aus dem Ausland entscheidet, sollte man überprüfen, ob für die vermittelnde Organisation eine solche Erlaubnis tatsächlich vorliegt.
Auch für den Transport der Tiere müssen europäische Tierschutzvorgaben beachtet werden. In diesen sind beispielsweise Voraussetzungen wie Transportfähigkeit, Platzanforderungen sowie Fütterungs- und Tränkezeiten festgelegt. Die Transportunternehmen und bei Transporten über acht Stunden auch das Transportfahrzeug müssen durch die zuständige Veterinärbehörde zugelassen sein.

Im Rahmen der Überwachung und Vermeidung von Tierseuchen sind die Veterinärämter dazu ermächtigt, Kontrollen durchzuführen. Tiere, die den tierseuchenrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Halters in das Herkunftsland zurückgeschickt oder solange mit Quarantäne belegt werden, bis die tierseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies bedeutet zusätzliches Leid für die Tiere. Bei dem Verdacht einer Krankheit, insbesondere der Tollwut, ist auch die Tötung des Tieres zulässig. Die Kosten trägt ebenfalls der Halter.

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